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Von der Idee zum Unternehmen – wir zeigen Ihnen wie!

Selbstständig machen aus der Arbeitslosigkeit: mit Gründungszuschuss starten

So startest du mit finanzieller Sicherheit in die Selbstständigkeit!

Aktuell für Existenzgründer - 2024

Starten Sie Ihre Selbstständigkeit aus der Arbeitslosigkeit heraus mit dem Gründungszuschuss

Möchten Sie den Schritt in die Selbstständigkeit wagen, obwohl Sie derzeit arbeitslos sind? Der Gründungszuschuss kann Ihnen als Existenzgründer den Einstieg erleichtern. Diese Förderung, die von der Agentur für Arbeit angeboten wird, ist speziell darauf ausgelegt, Arbeitslose bei der Gründung ihres eigenen Unternehmens zu unterstützen.

Mit einem AVGS (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein = ebenso nicht rückzahlbares Fördermittel) können Sie an unserem Gründungscoaching teilnehmen. Hierbei steht Ihnen unser Experte Florian Kögel von GSH zur Seite. Durch verschiedene Coaching-Module erlangen Sie das notwendige Gründer-Grundwissen und erhalten Unterstützung bei der Businessplanerstellung, der Finanzierung, dem Finanzplan und der Marketingberatung einschließlich Logo-Erstellung.

Diese Unterstützung erhöht Ihre Chancen, den Gründungszuschuss zu erhalten, drastisch und erfüllen bereits einen wichtigen Teil der benötigten Voraussetzungen.

Gründungszuschuss

Förderdauer und Förderhöhe

Phase 1

Dauer:

6 Monate

Höhe:

Ihr bisheriges Arbeitslosengeld plus eine Pauschale von 300 € für die Sozialversicherung.

Phase 2

Dauer:

9 Monate

Höhe

Eine Pauschale von 300 € für die Sozialversicherung.

Insgesamt können Sie also bis zu 15 Monate Gründungszuschuss erhalten.
Gründungsstarthilfe

Voraussetzungen für den Gründungszuschuss

Um den Gründungszuschuss zu erhalten, müssen Sie einige Voraussetzungen erfüllen:

  • Arbeitslosengeld 1 Anspruch: Sie müssen mindestens einen Tag Arbeitslosengeld 1 (ALG1) bezogen haben.

  • Restanspruch: Es müssen mindestens 150 Tage Restanspruch auf ALG1 vorhanden sein.

  • Als arbeitssuchend gemeldet: Sie müssen bei der Agentur für Arbeit als arbeitssuchend gemeldet sein.

  • Persönliche Eignung und Qualifikation: Sie müssen die persönliche Eignung sowie die erforderlichen Kenntnisse und Qualifikationen für die Selbstständigkeit nachweisen.

  • Nachweis der Tragfähigkeit der Geschäftsidee: Ihre Geschäftsidee muss durch eine fachkundige Stelle als tragfähig bestätigt werden.

Erstellter Business- und Finanzplan: Sie müssen einen ausgearbeiteten Business- und Finanzplan vorlegen.

Erforderliche Kenntnisse und Fähigkeiten für die Existenzgründung​

Im Prozess der Beantragung eines Gründungszuschusses ist die Überprüfung der beruflichen Qualifikationen durch eine fachkundige Stelle ein entscheidender Schritt. Diese Bewertung umfasst sowohl die spezifischen fachlichen und branchenspezifischen Kenntnisse als auch kaufmännische und unternehmerische Fähigkeiten, die für die Selbstständigkeit notwendig sind. Die Stellungnahme bestätigt, dass die erforderlichen Voraussetzungen in allen relevanten Bereichen zur Gründung erfüllt sind und unterstützt so Existenzgründer bei ihrem Start in die Selbstständigkeit.

Weitere Anforderungen

  • Hauptberufliche Gründung: Ihre Geschäftstätigkeit muss hauptberuflich ausgeübt werden.
  • Fachkundige Stellungnahme: Für den Gründungszuschuss ist eine fachkundige Stellungnahme erforderlich.
  • Weiterbildungsmaßnahmen: Sie können an Existenzgründerseminaren über die Agentur für Arbeit teilnehmen und über den AVGS Gutschein unser GSH Gründercoaching in Anspruch nehmen, das Ihnen bei der Erfüllung einiger Voraussetzungen unterstützt.

Unterstützung durch gefördertes Gründercoaching (mit AVGS)

Das Gründercoaching unterstützt Sie umfassend bei Ihrer Existenzgründung, um die Voraussetzungen für den Gründungszuschuss zu erfüllen. Gemeinsam erstellen wir einen soliden Business- und Finanzplan, der die Agentur für Arbeit von der Tragfähigkeit Ihrer Geschäftsidee überzeugt. Außerdem helfen wir Ihnen, die notwendige Tragfähigkeitsbescheinigung oder fachkundige Stellungnahme zu erhalten, um Ihnen einen erfolgreichen Start in die Selbstständigkeit zu ermöglichen.

Vorteile unseres Coachings

Als Geschäftspartner mehrerer AZAV-zertifizierter Bildungsträger können wir Maßnahmen mit einem AVGS-Gutschein durchführen. Dies ermöglicht Ihnen, unsere Coaching- und Beratungsangebote durch staatliche Fördermittel finanzieren zu lassen.

Unser Coaching deckt folgende Bereiche ab:

Weitere Coaching-Module für Existenzgründer

Bereit, den Schritt in die Selbstständigkeit zu gehen?

  1. Bedarfsanalyse: Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, um eine Bedarfsanalyse der benötigten Module durchzuführen.

     

  2. Coachingangebot: Basierend auf Ihrer Analyse erhalten Sie ein maßgeschneidertes Coachingangebot von einer fachkundigen Stelle, welches durch den AVGS (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein) finanziert werden kann.

     

  3. Terminvereinbarung: Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrer Arbeitsagentur, um Ihr Gründungsvorhaben zu besprechen, den Gründungszuschuss zu beantragen und das Coachingangebot vorzulegen, um den AVGS / Gutschein anzufordern.

Alternativ: Sie können sich auch zunächst bei der Agentur für Arbeit über Ihre Gründungspläne und die Möglichkeiten des Gründungszuschusses informieren. Fordern Sie den Gutschein an und kehren Sie anschließend zu uns GSH (Gründungsstarthilfe) zurück, um die nächsten Schritte zu besprechen.

Für Existenzgründer

Gründungsstarthilfe FAQ zum Thema Gründungszuschuss

Häufig gestellte Fragen

Im Laufe der Zeit habe ich viele Fragen zum Thema Gründungszuschuss und fachkundige Stellungnahme gesammelt. Hier sind Antworten auf die häufigsten:

  • Können Empfänger von ALG II auch den Gründungszuschuss in Anspruch nehmen? Nein, Empfänger von ALG II haben keinen Anspruch auf den Gründungszuschuss. Stattdessen bietet das Jobcenter diesen Personen das Einstiegsgeld zur Unterstützung beim Start in die Selbstständigkeit an.
  • Muss der Gründungszuschuss zurückgezahlt werden, wenn das Geschäft scheitert? Nein, der Gründungszuschuss muss generell nicht zurückgezahlt werden, selbst wenn Ihre Unternehmung nicht erfolgreich ist. Es ist jedoch entscheidend, dass Sie das Arbeitsamt umgehend informieren, wenn Sie Ihre selbstständige Tätigkeit beenden, denn in diesem Fall werden die Zahlungen eingestellt.
  • Unter welchen Umständen muss der Gründungszuschuss zurückgezahlt werden? Eine Rückzahlung des Gründungszuschusses ist erforderlich, falls Sie bei der Beantragung des Zuschusses falsche oder unvollständige Angaben gemacht haben, die entweder grob fahrlässig oder vorsätzlich zur Bewilligung des Zuschusses geführt haben.
  • Wann sollte man das Gewerbe anmelden, wenn man den Gründungszuschuss beantragen möchte? Melden Sie Ihr Gewerbe erst nach Erhalt des Antrags auf Gründungszuschuss an. Eine vorzeitige Anmeldung kann die Antragsberechtigung gefährden!